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PV-Förderung 2026: Alle Zuschüsse und Programme im Überblick

Die Förderung von Photovoltaikanlagen in Deutschland stützt sich 2026 auf drei Säulen: die gesetzliche Einspeisevergütung nach dem EEG, die Nullbesteuerung beim Kauf und zinsgünstige KfW-Kredite. Direkte Investitionszuschüsse vom Bund gibt es für reine PV-Anlagen nicht – dafür bieten viele Kommunen eigene Programme an.

Dieser Artikel listet sämtliche aktuellen Vergütungssätze auf, erklärt die Fördermechanismen im Detail und zeigt, wie sich verschiedene Programme kombinieren lassen. Besonders relevant: Ab 2027 soll die feste Einspeisevergütung für neue Kleinanlagen abgeschafft werden – 2026 ist damit voraussichtlich das letzte Jahr mit garantierter 20-Jahres-Vergütung.


1. Einspeisevergütung 2026 (EEG)

Die Einspeisevergütung ist die wichtigste laufende Förderung für PV-Anlagen. Sie wird für 20 Jahre ab Inbetriebnahme plus das Restjahr der Installation garantiert. Die Sätze werden halbjährlich um 1 % reduziert (EEG-Degression nach §49 EEG 2023).

Vergütungssätze Februar – Juli 2026

Anlagengröße Teileinspeisung (Eigenverbrauch) Volleinspeisung
≤ 10 kWp 7,78 ct/kWh 12,35 ct/kWh
10–40 kWp 6,74 ct/kWh 10,35 ct/kWh
40–100 kWp 5,50 ct/kWh 10,35 ct/kWh

Vergütungssätze August 2026 – Januar 2027

Anlagengröße Teileinspeisung (Eigenverbrauch) Volleinspeisung
≤ 10 kWp 7,71 ct/kWh 12,23 ct/kWh
10–40 kWp 6,67 ct/kWh 10,25 ct/kWh
40–100 kWp 5,45 ct/kWh 10,25 ct/kWh

Teileinspeisung oder Volleinspeisung?

Bei Teileinspeisung verbraucht der Haushalt einen Teil des erzeugten Stroms selbst und speist den Überschuss ins Netz ein. Die Vergütung ist niedriger, dafür spart jede selbst verbrauchte Kilowattstunde den vollen Strombezugspreis (ca. 35 ct/kWh).

Bei Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom eingespeist. Die Vergütung ist höher, aber der Haushalt bezieht weiterhin seinen gesamten Strombedarf aus dem Netz.

Für die meisten Einfamilienhäuser ist die Teileinspeisung wirtschaftlicher, weil der vermiedene Netzbezug (35 ct/kWh) deutlich mehr wert ist als die Differenz in der Einspeisevergütung. Volleinspeisung lohnt sich vor allem bei großen Dachflächen und geringem Eigenverbrauch – etwa auf Gewerbegebäuden oder Ferienhäusern.

Wechsel möglich: Seit 2023 kann der Betreiber jährlich zwischen Teil- und Volleinspeisung wechseln – auch ein Splitting auf derselben Anlage ist möglich, indem separate Zählerkreise eingerichtet werden.

Anlagen über 100 kWp

Für Anlagen über 100 kWp entfällt die feste Einspeisevergütung. Diese Anlagen müssen ihren Strom über Direktvermarktung an der Strombörse vermarkten. Zusätzlich erhalten sie eine Marktprämie, die die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Börsenpreis und einem festgelegten „anzulegenden Wert" ausgleicht.

Änderung ab 2027: Ende der festen Vergütung

Ab dem 1. Januar 2027 soll die feste Einspeisevergütung für neue Kleinanlagen abgeschafft und durch marktorientierte Modelle ersetzt werden. Wer 2026 noch eine Anlage in Betrieb nimmt, sichert sich die garantierten Vergütungssätze für 20 Jahre. Bestehende Anlagen sind von der Änderung nicht betroffen.

Handlungsdruck: Wer eine PV-Anlage plant, sollte die Inbetriebnahme möglichst noch 2026 anstreben. Die 20-Jahres-Garantie auf den Vergütungssatz bietet Planungssicherheit, die nach der Umstellung auf Marktmodelle entfällt.


2. Mehrwertsteuer: 0 % auf PV und Speicher

Seit dem 1. Januar 2023 gilt auf den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern ein Umsatzsteuersatz von 0 % (§12 Abs. 3 UStG).

Was ist abgedeckt?

Komponente 0 % MwSt.
Solarmodule Ja
Wechselrichter Ja
Montagesystem und -material Ja
Batteriespeicher Ja
Installation und Montage Ja
Elektroinstallation (Zählerschrank, Leitungen) Ja
Wallbox / Ladestation Nein (19 % MwSt.)
Dachsanierung vor PV-Installation Nein (19 % MwSt.)

Voraussetzungen

  • Die Anlage muss auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden
  • Anlagengröße bis 30 kWp (Bruttoleistung)
  • Gilt für Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen

Finanzielle Auswirkung

Bei einer typischen 10-kWp-Anlage mit Speicher für 20.000 € netto spart die Nullbesteuerung 3.800 € Mehrwertsteuer (19 % von 20.000 €). Dieser Vorteil gilt automatisch – es muss kein Antrag gestellt werden.


3. KfW-Kredit 270: Erneuerbare Energien

Der KfW-Kredit 270 finanziert Investitionen in erneuerbare Energien, darunter PV-Anlagen und Batteriespeicher.

Merkmal Details
Kredithöhe Bis 100 % der Investitionskosten
Effektiver Jahreszins Ab 3,73 % (bonitätsabhängig, Stand März 2026)
Laufzeit 5–20 Jahre
Tilgungsfreie Anlaufjahre 1–3 Jahre möglich
Antragstellung Über die Hausbank (nicht direkt bei KfW)

Lohnt sich der KfW-Kredit?

Der KfW-270-Kredit bietet aktuell keinen Zinsvorteil gegenüber regulären Bankkrediten. Der effektive Jahreszins liegt bei 3,73 % im besten Fall – vergleichbare Ratenkredite von Direktbanken sind teils günstiger. Der Kredit lohnt sich vor allem, wenn die Hausbank keine bessere Finanzierung anbieten kann oder wenn eine lange tilgungsfreie Anlaufzeit gewünscht ist.

Tipp: Vergleichen Sie den KfW-Kredit immer mit dem Finanzierungsangebot Ihres Solarinstallateurs und einem freien Ratenkredit. Viele Solarteure bieten über Partnerbanken Finanzierungen zu attraktiveren Konditionen an.


4. Einkommensteuerbefreiung für PV-Erträge

Seit 2022 sind die Einnahmen aus dem Betrieb einer PV-Anlage bis 30 kWp (Einfamilienhaus) bzw. 15 kWp pro Wohneinheit (Mehrfamilienhäuser, max. 100 kWp gesamt) von der Einkommensteuer befreit (§3 Nr. 72 EStG).

Das bedeutet:

  • Keine Einkommensteuer auf die Einspeisevergütung
  • Keine Gewerbeanmeldung erforderlich
  • Keine Umsatzsteuerpflicht (Kleinunternehmerregelung entfällt automatisch)
  • Keine Anlage EÜR in der Steuererklärung nötig

Für Anlagenbetreiber entfällt damit der gesamte steuerliche Verwaltungsaufwand, der früher mit dem PV-Betrieb verbunden war.


5. Regionale Förderprogramme

Während der Bund keine direkten Investitionszuschüsse für PV gewährt, bieten viele Städte, Landkreise und Gemeinden eigene Programme an. Diese sind in der Regel mit der Einspeisevergütung und dem KfW-Kredit kombinierbar.

Beispiele kommunaler Förderungen

Region Förderung Bedingung
Berlin 500–4.750 € für PV + Speicher Kombination PV + Batteriespeicher
Köln 1.500–2.500 € (PV), 500–1.300 € (Speicher) Anlagengröße und Speicherkapazität
Stuttgart Bis 600 €/kWp Installationskosten Standort im Stadtgebiet
München 600 €/kWp (max. 6.000 €) Dachanlage auf Wohngebäude
Regensburg 100 €/kWp, max. 1.500 € Privatpersonen
Düsseldorf 400 €/kWp + 250 €/kWh Speicher Neuinstallation

Achtung: Kommunale Förderprogramme ändern sich häufig und sind oft budgetbegrenzt. Prüfen Sie die aktuelle Verfügbarkeit vor der Beauftragung. Eine Übersicht bietet die Förderdatenbank des BMWK.


6. Förderung Batteriespeicher

Für Batteriespeicher gibt es 2026 auf Bundesebene keinen eigenen Investitionszuschuss. Jedoch profitieren Speicher von:

  • 0 % Mehrwertsteuer beim Kauf (Ersparnis ca. 1.500–2.500 € bei typischen Speichern)
  • KfW-Kredit 270 – Speicher sind förderfähig, wenn sie zusammen mit einer PV-Anlage installiert werden
  • Kommunale Zuschüsse – viele Städte fördern PV + Speicher als Kombination

Wirtschaftlichkeit ohne Direktzuschuss

Auch ohne Investitionszuschuss rechnet sich ein Batteriespeicher zunehmend: Durch die 0 % MwSt. und sinkende Speicherpreise (2026 ca. 500–800 €/kWh) liegt die Amortisationszeit bei 10–14 Jahren – innerhalb der üblichen Garantiedauer von 10 Jahren.


7. Sonderfälle und Kombinationen

PV + Wärmepumpe

Wer gleichzeitig eine PV-Anlage und eine Wärmepumpe installiert, kann beide Förderprogramme kombinieren:

Maßnahme Förderung
Wärmepumpe KfW 458 – bis zu 70 % Zuschuss
PV-Anlage 0 % MwSt. + Einspeisevergütung
Speicher 0 % MwSt. + ggf. kommunaler Zuschuss

Die Kombination PV + Wärmepumpe ist wirtschaftlich besonders attraktiv: Der Solarstrom senkt die Betriebskosten der Wärmepumpe, und die gesparte Kilowattstunde ist mit ~27 ct deutlich mehr wert als die eingespeiste.

Balkonkraftwerke

Für steckerfertige Mini-PV-Anlagen (Balkonkraftwerke) gelten die gleichen Steuervergünstigungen:

  • 0 % Mehrwertsteuer auf Kauf und Zubehör
  • Seit 2024 vereinfachte Anmeldung (nur noch Marktstammdatenregister)
  • Leistungsgrenze: 800 W Wechselrichter, max. 2.000 Wp Modulleistung
  • Einzelne Kommunen fördern Balkonkraftwerke mit Zuschüssen von 100–300 €

Mieterstrom

Vermieter, die PV-Strom direkt an Mieter liefern, profitieren vom Mieterstromzuschlag:

  • Zuschlag auf die Einspeisevergütung für an Mieter gelieferten Strom
  • Anlagengröße bis 100 kWp
  • Vereinfachte Abrechnung seit EEG 2023

Rechenbeispiel: Typische 10-kWp-Anlage

Eine Familie installiert eine 10-kWp-Anlage mit 10-kWh-Batteriespeicher auf dem Einfamilienhaus. Inbetriebnahme: März 2026.

Investitionskosten

Position Nettobetrag MwSt. Endbetrag
PV-Anlage 10 kWp 12.000 € 0 % 12.000 €
Batteriespeicher 10 kWh 7.000 € 0 % 7.000 €
Gesamtinvestition 19.000 €

Ohne die MwSt.-Befreiung würden 3.610 € zusätzlich anfallen.

Jährliche Erträge (Teileinspeisung)

Position Berechnung Betrag/Jahr
Eigenverbrauch (4.000 kWh × 35 ct) Vermiedener Netzbezug 1.400 €
Einspeisung (5.000 kWh × 7,78 ct) Einspeisevergütung 389 €
Jährlicher Ertrag 1.789 €

Amortisation

Szenario Amortisationszeit
Ohne Speicher (12.000 €) ca. 8 Jahre
Mit Speicher (19.000 €) ca. 11 Jahre
Mit kommunalem Zuschuss (z. B. 2.000 €) ca. 10 Jahre

Zusammenfassung: Alle Förderungen auf einen Blick

Förderung Art Wert
Einspeisevergütung (20 J.) Laufende Vergütung 7,78 ct/kWh (Teileinsp., ≤ 10 kWp)
0 % Mehrwertsteuer Kaufpreis-Ersparnis ca. 3.000–5.000 €
Einkommensteuerbefreiung Steuerersparnis Erträge steuerfrei (≤ 30 kWp)
KfW-Kredit 270 Zinsgünstiger Kredit Ab 3,73 % eff. Jahreszins
Kommunale Zuschüsse Investitionszuschuss 100–6.000 € (regional)

Fazit: Die PV-Förderung 2026 setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die sich gegenseitig ergänzen. Der wichtigste einzelne Vorteil ist die 0 % Mehrwertsteuer, die automatisch gilt und keinen Antrag erfordert. Die Einspeisevergütung bietet für 20 Jahre Planungssicherheit – voraussichtlich das letzte Jahr in dieser Form. Wer eine PV-Anlage plant, hat 2026 starke Argumente, die Installation nicht weiter aufzuschieben.


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Quellen


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