PV-Förderung 2026: Alle Zuschüsse und Programme im Überblick
Die Förderung von Photovoltaikanlagen in Deutschland stützt sich 2026 auf drei Säulen: die gesetzliche Einspeisevergütung nach dem EEG, die Nullbesteuerung beim Kauf und zinsgünstige KfW-Kredite. Direkte Investitionszuschüsse vom Bund gibt es für reine PV-Anlagen nicht – dafür bieten viele Kommunen eigene Programme an.
Dieser Artikel listet sämtliche aktuellen Vergütungssätze auf, erklärt die Fördermechanismen im Detail und zeigt, wie sich verschiedene Programme kombinieren lassen. Besonders relevant: Ab 2027 soll die feste Einspeisevergütung für neue Kleinanlagen abgeschafft werden – 2026 ist damit voraussichtlich das letzte Jahr mit garantierter 20-Jahres-Vergütung.
1. Einspeisevergütung 2026 (EEG)
Die Einspeisevergütung ist die wichtigste laufende Förderung für PV-Anlagen. Sie wird für 20 Jahre ab Inbetriebnahme plus das Restjahr der Installation garantiert. Die Sätze werden halbjährlich um 1 % reduziert (EEG-Degression nach §49 EEG 2023).
Vergütungssätze Februar – Juli 2026
| Anlagengröße | Teileinspeisung (Eigenverbrauch) | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| ≤ 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,35 ct/kWh |
| 10–40 kWp | 6,74 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
| 40–100 kWp | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Vergütungssätze August 2026 – Januar 2027
| Anlagengröße | Teileinspeisung (Eigenverbrauch) | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| ≤ 10 kWp | 7,71 ct/kWh | 12,23 ct/kWh |
| 10–40 kWp | 6,67 ct/kWh | 10,25 ct/kWh |
| 40–100 kWp | 5,45 ct/kWh | 10,25 ct/kWh |
Teileinspeisung oder Volleinspeisung?
Bei Teileinspeisung verbraucht der Haushalt einen Teil des erzeugten Stroms selbst und speist den Überschuss ins Netz ein. Die Vergütung ist niedriger, dafür spart jede selbst verbrauchte Kilowattstunde den vollen Strombezugspreis (ca. 35 ct/kWh).
Bei Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom eingespeist. Die Vergütung ist höher, aber der Haushalt bezieht weiterhin seinen gesamten Strombedarf aus dem Netz.
Für die meisten Einfamilienhäuser ist die Teileinspeisung wirtschaftlicher, weil der vermiedene Netzbezug (35 ct/kWh) deutlich mehr wert ist als die Differenz in der Einspeisevergütung. Volleinspeisung lohnt sich vor allem bei großen Dachflächen und geringem Eigenverbrauch – etwa auf Gewerbegebäuden oder Ferienhäusern.
Wechsel möglich: Seit 2023 kann der Betreiber jährlich zwischen Teil- und Volleinspeisung wechseln – auch ein Splitting auf derselben Anlage ist möglich, indem separate Zählerkreise eingerichtet werden.
Anlagen über 100 kWp
Für Anlagen über 100 kWp entfällt die feste Einspeisevergütung. Diese Anlagen müssen ihren Strom über Direktvermarktung an der Strombörse vermarkten. Zusätzlich erhalten sie eine Marktprämie, die die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Börsenpreis und einem festgelegten „anzulegenden Wert" ausgleicht.
Änderung ab 2027: Ende der festen Vergütung
Ab dem 1. Januar 2027 soll die feste Einspeisevergütung für neue Kleinanlagen abgeschafft und durch marktorientierte Modelle ersetzt werden. Wer 2026 noch eine Anlage in Betrieb nimmt, sichert sich die garantierten Vergütungssätze für 20 Jahre. Bestehende Anlagen sind von der Änderung nicht betroffen.
Handlungsdruck: Wer eine PV-Anlage plant, sollte die Inbetriebnahme möglichst noch 2026 anstreben. Die 20-Jahres-Garantie auf den Vergütungssatz bietet Planungssicherheit, die nach der Umstellung auf Marktmodelle entfällt.
2. Mehrwertsteuer: 0 % auf PV und Speicher
Seit dem 1. Januar 2023 gilt auf den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern ein Umsatzsteuersatz von 0 % (§12 Abs. 3 UStG).
Was ist abgedeckt?
| Komponente | 0 % MwSt. |
|---|---|
| Solarmodule | Ja |
| Wechselrichter | Ja |
| Montagesystem und -material | Ja |
| Batteriespeicher | Ja |
| Installation und Montage | Ja |
| Elektroinstallation (Zählerschrank, Leitungen) | Ja |
| Wallbox / Ladestation | Nein (19 % MwSt.) |
| Dachsanierung vor PV-Installation | Nein (19 % MwSt.) |
Voraussetzungen
- Die Anlage muss auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden
- Anlagengröße bis 30 kWp (Bruttoleistung)
- Gilt für Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen
Finanzielle Auswirkung
Bei einer typischen 10-kWp-Anlage mit Speicher für 20.000 € netto spart die Nullbesteuerung 3.800 € Mehrwertsteuer (19 % von 20.000 €). Dieser Vorteil gilt automatisch – es muss kein Antrag gestellt werden.
3. KfW-Kredit 270: Erneuerbare Energien
Der KfW-Kredit 270 finanziert Investitionen in erneuerbare Energien, darunter PV-Anlagen und Batteriespeicher.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Kredithöhe | Bis 100 % der Investitionskosten |
| Effektiver Jahreszins | Ab 3,73 % (bonitätsabhängig, Stand März 2026) |
| Laufzeit | 5–20 Jahre |
| Tilgungsfreie Anlaufjahre | 1–3 Jahre möglich |
| Antragstellung | Über die Hausbank (nicht direkt bei KfW) |
Lohnt sich der KfW-Kredit?
Der KfW-270-Kredit bietet aktuell keinen Zinsvorteil gegenüber regulären Bankkrediten. Der effektive Jahreszins liegt bei 3,73 % im besten Fall – vergleichbare Ratenkredite von Direktbanken sind teils günstiger. Der Kredit lohnt sich vor allem, wenn die Hausbank keine bessere Finanzierung anbieten kann oder wenn eine lange tilgungsfreie Anlaufzeit gewünscht ist.
Tipp: Vergleichen Sie den KfW-Kredit immer mit dem Finanzierungsangebot Ihres Solarinstallateurs und einem freien Ratenkredit. Viele Solarteure bieten über Partnerbanken Finanzierungen zu attraktiveren Konditionen an.
4. Einkommensteuerbefreiung für PV-Erträge
Seit 2022 sind die Einnahmen aus dem Betrieb einer PV-Anlage bis 30 kWp (Einfamilienhaus) bzw. 15 kWp pro Wohneinheit (Mehrfamilienhäuser, max. 100 kWp gesamt) von der Einkommensteuer befreit (§3 Nr. 72 EStG).
Das bedeutet:
- Keine Einkommensteuer auf die Einspeisevergütung
- Keine Gewerbeanmeldung erforderlich
- Keine Umsatzsteuerpflicht (Kleinunternehmerregelung entfällt automatisch)
- Keine Anlage EÜR in der Steuererklärung nötig
Für Anlagenbetreiber entfällt damit der gesamte steuerliche Verwaltungsaufwand, der früher mit dem PV-Betrieb verbunden war.
5. Regionale Förderprogramme
Während der Bund keine direkten Investitionszuschüsse für PV gewährt, bieten viele Städte, Landkreise und Gemeinden eigene Programme an. Diese sind in der Regel mit der Einspeisevergütung und dem KfW-Kredit kombinierbar.
Beispiele kommunaler Förderungen
| Region | Förderung | Bedingung |
|---|---|---|
| Berlin | 500–4.750 € für PV + Speicher | Kombination PV + Batteriespeicher |
| Köln | 1.500–2.500 € (PV), 500–1.300 € (Speicher) | Anlagengröße und Speicherkapazität |
| Stuttgart | Bis 600 €/kWp Installationskosten | Standort im Stadtgebiet |
| München | 600 €/kWp (max. 6.000 €) | Dachanlage auf Wohngebäude |
| Regensburg | 100 €/kWp, max. 1.500 € | Privatpersonen |
| Düsseldorf | 400 €/kWp + 250 €/kWh Speicher | Neuinstallation |
Achtung: Kommunale Förderprogramme ändern sich häufig und sind oft budgetbegrenzt. Prüfen Sie die aktuelle Verfügbarkeit vor der Beauftragung. Eine Übersicht bietet die Förderdatenbank des BMWK.
6. Förderung Batteriespeicher
Für Batteriespeicher gibt es 2026 auf Bundesebene keinen eigenen Investitionszuschuss. Jedoch profitieren Speicher von:
- 0 % Mehrwertsteuer beim Kauf (Ersparnis ca. 1.500–2.500 € bei typischen Speichern)
- KfW-Kredit 270 – Speicher sind förderfähig, wenn sie zusammen mit einer PV-Anlage installiert werden
- Kommunale Zuschüsse – viele Städte fördern PV + Speicher als Kombination
Wirtschaftlichkeit ohne Direktzuschuss
Auch ohne Investitionszuschuss rechnet sich ein Batteriespeicher zunehmend: Durch die 0 % MwSt. und sinkende Speicherpreise (2026 ca. 500–800 €/kWh) liegt die Amortisationszeit bei 10–14 Jahren – innerhalb der üblichen Garantiedauer von 10 Jahren.
7. Sonderfälle und Kombinationen
PV + Wärmepumpe
Wer gleichzeitig eine PV-Anlage und eine Wärmepumpe installiert, kann beide Förderprogramme kombinieren:
| Maßnahme | Förderung |
|---|---|
| Wärmepumpe | KfW 458 – bis zu 70 % Zuschuss |
| PV-Anlage | 0 % MwSt. + Einspeisevergütung |
| Speicher | 0 % MwSt. + ggf. kommunaler Zuschuss |
Die Kombination PV + Wärmepumpe ist wirtschaftlich besonders attraktiv: Der Solarstrom senkt die Betriebskosten der Wärmepumpe, und die gesparte Kilowattstunde ist mit ~27 ct deutlich mehr wert als die eingespeiste.
Balkonkraftwerke
Für steckerfertige Mini-PV-Anlagen (Balkonkraftwerke) gelten die gleichen Steuervergünstigungen:
- 0 % Mehrwertsteuer auf Kauf und Zubehör
- Seit 2024 vereinfachte Anmeldung (nur noch Marktstammdatenregister)
- Leistungsgrenze: 800 W Wechselrichter, max. 2.000 Wp Modulleistung
- Einzelne Kommunen fördern Balkonkraftwerke mit Zuschüssen von 100–300 €
Mieterstrom
Vermieter, die PV-Strom direkt an Mieter liefern, profitieren vom Mieterstromzuschlag:
- Zuschlag auf die Einspeisevergütung für an Mieter gelieferten Strom
- Anlagengröße bis 100 kWp
- Vereinfachte Abrechnung seit EEG 2023
Rechenbeispiel: Typische 10-kWp-Anlage
Eine Familie installiert eine 10-kWp-Anlage mit 10-kWh-Batteriespeicher auf dem Einfamilienhaus. Inbetriebnahme: März 2026.
Investitionskosten
| Position | Nettobetrag | MwSt. | Endbetrag |
|---|---|---|---|
| PV-Anlage 10 kWp | 12.000 € | 0 % | 12.000 € |
| Batteriespeicher 10 kWh | 7.000 € | 0 % | 7.000 € |
| Gesamtinvestition | 19.000 € |
Ohne die MwSt.-Befreiung würden 3.610 € zusätzlich anfallen.
Jährliche Erträge (Teileinspeisung)
| Position | Berechnung | Betrag/Jahr |
|---|---|---|
| Eigenverbrauch (4.000 kWh × 35 ct) | Vermiedener Netzbezug | 1.400 € |
| Einspeisung (5.000 kWh × 7,78 ct) | Einspeisevergütung | 389 € |
| Jährlicher Ertrag | 1.789 € |
Amortisation
| Szenario | Amortisationszeit |
|---|---|
| Ohne Speicher (12.000 €) | ca. 8 Jahre |
| Mit Speicher (19.000 €) | ca. 11 Jahre |
| Mit kommunalem Zuschuss (z. B. 2.000 €) | ca. 10 Jahre |
Zusammenfassung: Alle Förderungen auf einen Blick
| Förderung | Art | Wert |
|---|---|---|
| Einspeisevergütung (20 J.) | Laufende Vergütung | 7,78 ct/kWh (Teileinsp., ≤ 10 kWp) |
| 0 % Mehrwertsteuer | Kaufpreis-Ersparnis | ca. 3.000–5.000 € |
| Einkommensteuerbefreiung | Steuerersparnis | Erträge steuerfrei (≤ 30 kWp) |
| KfW-Kredit 270 | Zinsgünstiger Kredit | Ab 3,73 % eff. Jahreszins |
| Kommunale Zuschüsse | Investitionszuschuss | 100–6.000 € (regional) |
Fazit: Die PV-Förderung 2026 setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die sich gegenseitig ergänzen. Der wichtigste einzelne Vorteil ist die 0 % Mehrwertsteuer, die automatisch gilt und keinen Antrag erfordert. Die Einspeisevergütung bietet für 20 Jahre Planungssicherheit – voraussichtlich das letzte Jahr in dieser Form. Wer eine PV-Anlage plant, hat 2026 starke Argumente, die Installation nicht weiter aufzuschieben.
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| 4 | Aufbau einer PV-Anlage | Komponenten |
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Quellen
- Bundesnetzagentur: EEG-Vergütungssätze
- Finanztip: Photovoltaik-Förderung 2026
- energie-experten.org: Einspeisevergütung 2026
- KfW: Erneuerbare Energien – Standard (Kredit 270)
- BMWK: Förderdatenbank
- ADAC: Photovoltaik-Förderung 2026
- Solarserver: Förderung für Photovoltaik 2026
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