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Wärmepumpenförderung 2026: Staatliche Zuschüsse optimal nutzen

Wer 2026 eine Wärmepumpe einbauen lässt, kann bis zu 70 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss erhalten – bei einem Einfamilienhaus bis zu 21.000 €. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kombiniert eine Grundförderung mit mehreren Boni, die sich an der individuellen Situation des Antragstellers orientieren.

Dieser Artikel erklärt sämtliche Förderbausteine, zeigt mit konkreten Rechenbeispielen, was tatsächlich ausgezahlt wird, und führt Schritt für Schritt durch den Antragsprozess bei der KfW.


Förderstruktur im Überblick: BEG, KfW und BAFA

Die Heizungsförderung in Deutschland läuft seit 2024 über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Innerhalb der BEG sind zwei Institutionen zuständig:

  • KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau): Zuständig für die Förderung neuer Heizungsanlagen, einschließlich Wärmepumpen – über das Programm KfW 458 (Zuschuss) und KfW 358/359 (Ergänzungskredit).
  • BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle): Zuständig für Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Heizungsoptimierung, hydraulischen Abgleich und Netzanschluss.

Für den Einbau einer Wärmepumpe ist also die KfW die richtige Anlaufstelle. Das BAFA kommt ins Spiel, wenn zusätzlich gedämmt oder die Heizungsanlage optimiert wird.

Wichtig: Die BEG-Förderrichtlinie gilt bis mindestens 2029. Im Juni 2026 plant die Bundesregierung eine Novelle des Heizungsgesetzes (GEG), die Förderungen danach werden aber erst 2029 neu geregelt.


Die vier Förderbausteine im Detail

Die KfW-Förderung für Wärmepumpen (Programm 458) setzt sich aus einer Grundförderung und drei möglichen Boni zusammen. Die Boni sind teilweise kombinierbar, der Gesamtfördersatz ist jedoch auf 70 % gedeckelt.

1. Grundförderung: 30 %

Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten und steht allen Eigentümertypen offen – Selbstnutzern, Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs). Sie gilt einkommensunabhängig.

Voraussetzung: Die Wärmepumpe muss eine Mindest-Jahresarbeitszahl (JAZ) von 3,0 erreichen.

2. Klimageschwindigkeitsbonus: +20 %

Der Klimageschwindigkeitsbonus belohnt den schnellen Umstieg von fossilen Heizsystemen. Er beträgt 20 % für Anträge bis Ende 2028.

Voraussetzungen:

  • Nur für selbstnutzende Eigentümer
  • Es muss eine funktionstüchtige fossile Heizung ersetzt werden (Öl, Gas, Kohle, Nachtspeicher)
  • Bei Gas- und Biomasseanlagen muss die Heizung älter als 20 Jahre sein

Degression: Der Bonus sinkt planmäßig alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte:

Zeitraum Klimageschwindigkeitsbonus
Bis 31.12.2028 20 %
2029–2030 17 %
2031–2032 14 %
2033–2034 11 %
2035–2036 8 %
Ab 2037 entfällt

Wer bis Ende 2028 den Antrag stellt, sichert sich also den vollen Bonus von 20 %.

3. Einkommensbonus: +30 %

Der Einkommensbonus richtet sich an Haushalte mit geringem Einkommen und beträgt 30 %.

Voraussetzungen:

  • Nur für selbstnutzende Eigentümer
  • Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf 40.000 € pro Jahr nicht überschreiten
  • Nachweis über den Einkommensteuerbescheid (maximal 2 Jahre alt)

4. Effizienzbonus: +5 %

Der Effizienzbonus fördert besonders umweltfreundliche oder effiziente Wärmepumpentechnologien und beträgt 5 %.

Berechtigt sind Wärmepumpen, die:

  • ein natürliches Kältemittel verwenden (z. B. Propan R-290 oder CO₂ R-744), oder
  • Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen (Sole-Wasser, Wasser-Wasser)

Luft-Wasser-Wärmepumpen mit synthetischem Kältemittel erhalten den Effizienzbonus nur bei Verwendung eines natürlichen Kältemittels. Der Effizienzbonus steht auch Vermietern zur Verfügung.


Maximale Förderhöhe

Förderfähige Kosten

Die förderfähigen Investitionskosten sind pro Wohneinheit gedeckelt:

Gebäudetyp 1. Wohneinheit 2.–6. Wohneinheit Jede weitere
Einfamilienhaus 30.000 €
Mehrfamilienhaus 30.000 € je 15.000 € je 8.000 €

Maximalbeträge bei 70 % Förderung

Gebäude Förderfähige Kosten Maximaler Zuschuss (70 %)
Einfamilienhaus 30.000 € 21.000 €
Zweifamilienhaus 45.000 € 31.500 €
6-Parteien-MFH 105.000 € 73.500 €

Deckelung beachten: Der Gesamtfördersatz kann nicht über 70 % steigen. Wer Grundförderung (30 %), Klimabonus (20 %) und Einkommensbonus (30 %) addiert, käme rechnerisch auf 80 % – ausgezahlt werden jedoch maximal 70 %.


Rechenbeispiele

Beispiel 1: Familie mit mittlerem Einkommen

Eine Familie (Einkommen 55.000 €) ersetzt ihre 22 Jahre alte Gasheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Investitionskosten: 30.000 €.

Förderbaustein Satz Betrag
Grundförderung 30 % 9.000 €
Klimageschwindigkeitsbonus 20 % 6.000 €
Einkommensbonus 0 €
Effizienzbonus 0 €
Gesamtförderung 50 % 15.000 €

Eigenanteil: 15.000 €

Beispiel 2: Geringverdiener-Haushalt

Ein Rentner-Ehepaar (Einkommen 32.000 €) ersetzt eine 25 Jahre alte Ölheizung durch eine Sole-Wasser-Wärmepumpe. Investitionskosten: 45.000 €, davon förderfähig: 30.000 €.

Förderbaustein Satz Betrag
Grundförderung 30 % 9.000 €
Klimageschwindigkeitsbonus 20 % 6.000 €
Einkommensbonus 30 % 9.000 €
Effizienzbonus (Erdwärme) 5 % 1.500 €
Rechnerisch 85 % 25.500 €
Gedeckelt auf 70 % 70 % 21.000 €

Eigenanteil: 24.000 € (davon 15.000 € über der Förderobergrenze)

Beispiel 3: Vermieter

Ein Vermieter tauscht die Heizung in einem 4-Parteien-Mehrfamilienhaus. Investitionskosten: 60.000 €, förderfähig: 75.000 € (30.000 + 3 × 15.000).

Förderbaustein Satz Betrag
Grundförderung 30 % 18.000 €
Effizienzbonus (natürl. Kältemittel) 5 % 3.000 €
Gesamtförderung 35 % 21.000 €

Vermietern steht kein Klima- oder Einkommensbonus zu. Der Fördersatz liegt daher bei maximal 35 %.


KfW-Ergänzungskredit: KfW 358 und 359

Zusätzlich zum Zuschuss bietet die KfW zinsgünstige Ergänzungskredite an:

Programm Zielgruppe Zinssatz (eff.) Max. Kredit
KfW 358 Selbstnutzer, Einkommen ≤ 90.000 € 0,01–1,87 % 120.000 €/WE
KfW 359 Vermieter und höheres Einkommen 3,69–3,78 % 120.000 €/WE

Vorteile des Ergänzungskredits:

  • Laufzeit bis 35 Jahre
  • Zinsbindung bis 10 Jahre
  • Vorzeitige Rückzahlung ohne Vorfälligkeitsentschädigung in den ersten 10 Jahren
  • Kombinierbar mit dem KfW-458-Zuschuss

Der KfW-358-Kredit ist besonders für Geringverdiener attraktiv: Bei einem Zinssatz von unter 2 % und bis zu 120.000 € Kreditsumme lässt sich die gesamte Investition inklusive begleitender Maßnahmen finanzieren.


Steuerliche Alternative: §35c EStG

Wer keinen KfW-Zuschuss beantragt, kann die Kosten alternativ steuerlich absetzen – nach §35c Einkommensteuergesetz:

Merkmal Details
Abzug 20 % der Kosten, verteilt auf 3 Jahre (7 % – 7 % – 6 %)
Max. förderfähige Kosten 200.000 € pro Wohngebäude
Max. Steuerermäßigung 40.000 €
Gültigkeit Bis 2029
Kombinierbar mit KfW? Nein – entweder Zuschuss oder Steuerbonus

Die steuerliche Variante lohnt sich vor allem für Eigentümer mit hohem Einkommen, die keinen Einkommensbonus erhalten würden und deren Investitionskosten die 30.000-€-Grenze der KfW deutlich übersteigen.


Welche Wärmepumpen werden gefördert?

Grundsätzlich fördert die KfW alle gängigen Wärmepumpentypen:

Typ Grundförderung Effizienzbonus möglich?
Luft-Wasser 30 % Nur mit natürlichem Kältemittel
Luft-Luft 30 % Nur mit natürlichem Kältemittel
Sole-Wasser (Erdwärme) 30 % Ja (Erdreich als Quelle)
Wasser-Wasser (Grundwasser) 30 % Ja (Wasser als Quelle)

Nicht förderfähig sind gasbetriebene Wärmepumpen und Geräte mit einer JAZ unter 3,0.

Neue Schallanforderung ab 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gelten verschärfte Lärmgrenzwerte für förderfähige Wärmepumpen. Geförderte Geräte müssen 10 Dezibel leiser sein als die Grenzwerte der TA Lärm. Für Wärmepumpen mit 6–12 kW Leistung bedeutet das eine Obergrenze von 60 dB (vorher 65 dB). Die meisten aktuellen Markengeräte erfüllen diese Anforderung, bei älteren Modellen oder günstigen Importgeräten sollte das Datenblatt geprüft werden.


Antragstellung Schritt für Schritt

Der Ablauf bei der KfW folgt einem festen Schema. Der häufigste Fehler: Die Beauftragung des Handwerkers vor der Antragstellung – das führt zum vollständigen Verlust des Zuschusses.

1. Energieberater beauftragen

Ein Energieeffizienz-Experte (EEE) aus der Energieeffizienz-Expertenliste ist Pflicht. Der Berater erstellt den technischen Projektnachweis (TPN), der für den Antrag benötigt wird. Kosten: 300–800 €.

2. Angebot einholen – aber noch nicht beauftragen

Lassen Sie sich ein detailliertes Angebot vom Fachbetrieb erstellen. Unterschreiben Sie noch keinen Auftrag. Die Angebotssumme wird im KfW-Antrag angegeben.

3. KfW-Antrag online stellen

Registrieren Sie sich im Portal Meine KfW und stellen Sie den Antrag für das Programm 458. Benötigte Unterlagen:

  • Technischer Projektnachweis (TPN) des Energieberaters
  • Handwerkerangebot
  • Einkommensteuerbescheid (nur bei Einkommensbonus)
  • Liegenschaftsnachweis

4. Zuwendungsbescheid abwarten

Die KfW prüft den Antrag und erteilt einen Zuwendungsbescheid. Erst danach darf der Auftrag an den Handwerker vergeben werden.

5. Einbau durchführen lassen

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids beauftragen Sie den Fachbetrieb. Der hydraulische Abgleich ist Pflicht und muss im Rahmen der Installation durchgeführt werden.

6. Verwendungsnachweis einreichen

Nach Abschluss der Arbeiten reicht der Energieberater den Verwendungsnachweis bei der KfW ein. Die Rechnungen müssen die förderfähigen Kosten klar ausweisen.

7. Auszahlung

Die KfW überweist den Zuschuss auf das angegebene Konto. Die Bearbeitungszeit liegt erfahrungsgemäß bei 4–8 Wochen nach Einreichung des Verwendungsnachweises.

Vorfinanzierung einplanen: Der Zuschuss wird erst nach Abschluss und Prüfung ausgezahlt. Die gesamten Kosten müssen zunächst vorgestreckt werden. Der KfW-Ergänzungskredit (358/359) kann hier als Brückenfinanzierung dienen.


Häufige Fehler vermeiden

Fehler Konsequenz Lösung
Auftrag vor Antragstellung unterschrieben Zuschuss verfällt vollständig Erst Zuwendungsbescheid abwarten
Kein Energieberater einbezogen Antrag wird abgelehnt EEE von Anfang an einbinden
Hydraulischer Abgleich vergessen Auszahlung wird verweigert Im Angebot mit einplanen
Einkommensnachweis zu alt Einkommensbonus entfällt Steuerbescheid max. 2 Jahre alt
Schallanforderung nicht geprüft Gerät nicht förderfähig Datenblatt mit TA-Lärm-Werten vergleichen

Regionale Zusatzförderungen

Neben der Bundesförderung bieten viele Bundesländer und Kommunen eigene Förderprogramme an. Diese sind mit der KfW-Förderung teilweise kombinierbar:

  • Baden-Württemberg: Landesförderprogramm „Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien" – Zuschuss bis 3.000 € für Wärmepumpen
  • Bayern: Bayerisches Modernisierungsprogramm (BayModR) – zinsgünstige Darlehen
  • NRW: progres.nrw – Bonus für Erdwärmepumpen bis 3.750 €
  • Kommunale Programme: Viele Städte und Gemeinden gewähren zusätzliche Zuschüsse von 500 bis 2.000 €

Tipp: Eine Übersicht aller regionalen Förderprogramme bietet die Förderdatenbank des BMWK. Prüfen Sie vor der Antragstellung, welche Programme in Ihrer Region verfügbar und mit der KfW-Förderung kombinierbar sind.


Zusammenfassung: Förderung auf einen Blick

Baustein Satz Voraussetzung
Grundförderung 30 % JAZ ≥ 3,0, alle Eigentümer
Klimageschwindigkeitsbonus 20 % Selbstnutzer, Austausch fossiler Heizung
Einkommensbonus 30 % Selbstnutzer, Einkommen < 40.000 €
Effizienzbonus 5 % Natürliches Kältemittel oder Erdwärme/Wasser
Max. Fördersatz 70 %
Max. Zuschuss (EFH) 21.000 € Bei 30.000 € förderfähigen Kosten

Fazit: Die Wärmepumpenförderung 2026 deckt bis zu 70 % der Investitionskosten ab – ein Niveau, das in den kommenden Jahren voraussichtlich sinken wird. Wer den Heizungstausch plant, sollte den Antrag möglichst vor Ende 2028 stellen, um den vollen Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % mitzunehmen. Mit Energieberater, rechtzeitiger Antragstellung und vollständigen Unterlagen ist der Prozess zuverlässig zu meistern.


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Quellen


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